Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Sektionen

Zentrale Beschaffung und Dienste - ZB1.2 Gefahrstoffe und Laborbedarf

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Startseite / Gefahrenstoffe / 79-04-9

79-04-9

CAS Nummer 79-04-9
Stoffname Chloroacetyl chloride
Synonyme
  • Chloroacetyl chloride
  • Chloroacetyl chloride, 98%
Molmasse g*mol-1
Dichte g*cm-3
Siedepunkt
Schmelzpunkt
Lagertemperatur
Signalwort GEFAHR
UNNummer
Lagerklasse None - KEIN TEXT VORHANDEN
Sicherheitsdatenblatt
Überwachung
Quellen
Abschreibungsklasse 1
Kommentar
Gefahrenhinweise
  • H301 - Giftig bei Verschlucken.
  • H311 - Giftig bei Hautkontakt.
  • H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • H331 - Giftig bei Einatmen.
  • H372 - Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise
  • P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
  • P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P303+P361+P353 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  • P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P361 - Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
  • P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501a - KEIN TEXT VORHANDEN
Piktogramme GHS06 GHS08 GHS05 GHS09