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Zentrale Beschaffung und Dienste - ZB1.2 Gefahrstoffe und Laborbedarf

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Salicylsäure

CAS Nummer 69-72-7
Stoffname Salicylsäure
Synonyme
  • 2-HYDROXY-BENZOL-CARBONSÄURE
  • 2-HYDROXYBENZOESÄURE
  • SALICYLSÄURE
Molmasse 138,120 g*mol-1
Dichte 1,440 g*cm-3
Siedepunkt 211,000
Schmelzpunkt 158,000 - 161,000
Lagertemperatur RAUMTEMPERATUR
Signalwort GEFAHR
UNNummer 2811
Lagerklasse 13 - Nicht brennbare Feststoffe
Sicherheitsdatenblatt
Überwachung
Quellen
Abschreibungsklasse 1
Kommentar
Gefahrenhinweise
  • H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H315 - Verursacht Hautreizungen.
  • H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
  • H330 - Lebensgefahr bei Einatmen.
  • H335 - Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
  • P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
  • P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
  • P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Piktogramme GHS05 GHS06