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Zentrale Beschaffung und Dienste - ZB1.2 Gefahrstoffe und Laborbedarf

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Blei(II,IV)-oxid

CAS Nummer 1314-41-6
Stoffname Blei(II,IV)-oxid
Synonyme
  • DI-BLEI(II)-BLEI(IV)-OXID
  • BLEI(II,IV)-OXID
  • MENNIGE
Molmasse g*mol-1
Dichte 8,800 g*cm-3
Siedepunkt
Schmelzpunkt
Lagertemperatur RAUMTEMPERATUR
Signalwort ACHTUNG
UNNummer 3288
Lagerklasse 6.1B - Nicht brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe
Sicherheitsdatenblatt
Überwachung
Quellen
Abschreibungsklasse 1
Kommentar
Gefahrenhinweise
  • H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
  • H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt > <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H373 - Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
  • P210 - Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
  • P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
  • P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • P281 - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
  • P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
Piktogramme GHS03 GHS07 GHS08 GHS09