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Zentrale Beschaffung und Dienste - ZB1.2 Gefahrstoffe und Laborbedarf

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Borsäure

CAS Nummer 10043-35-3
Stoffname Borsäure
Synonyme
  • BORSÄURE
Molmasse 61,830 g*mol-1
Dichte 1,430 g*cm-3
Siedepunkt 300,000
Schmelzpunkt 169,000
Lagertemperatur RAUMTEMPERATUR
Signalwort GEFAHR
UNNummer 3288
Lagerklasse 13 - Nicht brennbare Feststoffe
Sicherheitsdatenblatt
Überwachung
Quellen
Abschreibungsklasse 1
Kommentar
Gefahrenhinweise
  • H330 - Lebensgefahr bei Einatmen.
  • H360 - Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
Sicherheitshinweise
  • P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
  • P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
  • P308+P313 - BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Piktogramme GHS06 GHS08