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Zentrale Beschaffung und Dienste - ZB1.2 Gefahrstoffe und Laborbedarf

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Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der Universität des Saarlandes - Sachgebiet 2 Gefahrstoffe und Laborbedarf (ZBD-S2) des Referats Zentrale Beschaffung und Dienste für die Lieferung von Chemikalien, Druckgasen und Laborverbrauchsmaterial

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten zwischen der Universität des Saarlandes – Sachgebiet 2 Gefahrstoffe und laborbedarf (ZBD-S2) des Referats Zentrale Beschaffung und Dienste und dem Besteller für abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Chemikalien, Druckgasen und Laborverbrauchsmaterial. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungsverträge über Chemikalien, Druckgase und Laborverbrauchsmaterial, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der Universität des Saarlandes (ZBD-S2) und dem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungsverträgen getroffen werden, sind in den Lieferungsverträgen und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt.

Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

II. Vertragsschluss

Der Besteller hat Angebote für Lieferverträge mittels des Web-Shops des Sachgebiets 2 Gefahrstoffe und Laborbedarf der Universität des Saarlandes abzugeben. Der Besteller ist an jedes Angebot zum Abschluss eines Liefervertrags (Bestellung) für den Zeitraum von zwei Wochen gebunden. Die Universität des Saarlandes (ZBD-S2) kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Besteller annehmen.

III. Preise und Rechnungen

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise im Webs-Shop des ZBD-S2. Auf den im Web-Shop angegebenen Preis ist ein Aufschlag von 10% für Lagermaterialien und 5% auf externe Bestellungen, gemessen am jeweiligen Auftragswert aufzuschlagen. Der Preis versteht sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Die Preise können sich durch anfallende Nebenkosten oder Preisnachlässe (Skonti) nach dem Zeitpunkt der Bestellung ändern. Diese nachträglichen Änderungen werden gesondert vereinbart.

Dem Besteller wird monatlich eine Gesamtrechnung für die im Rechnungsmonat erfolgten Bestellungen übersandt. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers aus den Lieferungsverträgen ist nicht gestattet.

Sollte der Besteller mit der Bezahlung der Rechnungen mit mehr als einem Monat ab Fälligkeit in Verzug geraten, kann die Universität des Saarlandes (ZBD-S2) den Zugang dieses Bestellers zum Web-Shop sperren und weitere Lieferungen bis zur endgültigen Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungsbeträge verweigern.

IV. Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" vereinbart.

V. Gewährleistung und Haftung

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Chemikalien, Druckgase und Laborverbrauchsartikel unmittelbar bei Lieferung auf Mengen- und Qualitätsabweichungen zu untersuchen und Mängel gegenüber der Universität des Saarlandes (ZBD-S2) zu rügen. Eine Rüge offensichtlicher Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen gegenüber der Universität des Saarlandes (ZBD-S2) erfolgt. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Entdeckung bei der Universität des Saarlandes (ZBD-S2) eingeht.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist das ZBD-S2 verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Minderung und Rücktritt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als im vorhergehenden Absatz vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VI. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen der Universität des Saarlandes und dem Besteller sich ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Geltung des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.